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Verantwortlich:


Hartmut Steffen

Kontakt:


Eichkamp1,21726  Kranenburg
E-Mail: h.steffen@ewe.net

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Webplanner

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 Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der
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betroffener Personen. Zu ihnen gehören Interessenten und sonstige Besucher
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einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Das bedeutet, die Daten der Nutzer
werden nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Erlaubnis verarbeitet. D.h.,
insbesondere wenn die Datenverarbeitung zur Erbringung unserer vertraglichen
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gesetzlich vorgeschrieben ist, eine Einwilligung der Nutzer vorliegt, als auch aufgrund
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wirtschaftlichem Betrieb und Sicherheit unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6
Abs. 1 lit. f. DSGVO.
1.6. Wir weisen darauf hin, dass die Rechtsgrundlage der Einwilligungen Art. 6 Abs. 1 lit. a. und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO ist.
2. Sicherheitsmaßnahmen
Wir treffen organisatorische, vertragliche und technische Sicherheitsmaßnahmen entsprechend dem Stand der Technik, um sicherzustellen, dass die Vorschriften der Datenschutzgesetze eingehalten werden und um damit die durch uns verarbeiteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
3. Weitergabe von Daten an Dritte und Drittanbieter
3.1. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Wir geben die Daten der Nutzer an Dritte nur dann weiter, wenn dies z.B. auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO für Vertragszwecke erforderlich ist oder auf Grundlage berechtigter Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO an wirtschaftlichem und effektivem Betrieb unseres Geschäftsbetriebes.
3.2. Sofern wir Subunternehmer einsetzen, um unsere Leistungen bereitzustellen, ergreifen wir geeignete rechtliche Vorkehrungen sowie entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen, um für den Schutz der personenbezogenen Daten gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu sorgen.
3.3. Sofern im Rahmen dieser Datenschutzerklärung Inhalte, Werkzeuge oder sonstige Mittel von anderen Anbietern (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Drittanbieter“) eingesetzt werden und deren genannter Sitz sich in einem Drittland befindet, ist davon auszugehen, dass ein Datentransfer in die Sitzstaaten der Drittanbieter stattfindet. Als Drittstaaten sind Länder zu verstehen, in denen die DSGVO kein unmittelbar geltendes Recht ist, d.h. grundsätzlich Länder außerhalb der EU, bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Übermittlung von Daten in Drittstaaten erfolgt entweder, wenn ein angemessenes Datenschutzniveau, eine Einwilligung der Nutzer oder sonst eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.
4. Verarbeitung von Nutzungsdaten
Wir verarbeiten Inhaltsdaten (z.B., Eingaben im Kontaktformular) um den Nutzer bei seinem Anliegen hilfreich zu sein.
5. Kontaktaufnahme
5.1. Bei der Kontaktaufnahme mit uns (per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet.
5.2. Die Angaben der Nutzer können in unserem Email-Programm gespeichert werden..
6. Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles
6.1. Wir erheben auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.
6.2. Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal sieben Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.
7. Cookies & Reichweitenmessung
7.1. Cookies sind Informationen, die von unserem Webserver oder Webservern Dritter an die Web-Browser der Nutzer übertragen und dort für einen späteren Abruf gespeichert werden. Bei Cookies kann es sich um kleine Dateien oder sonstige Arten der Informationsspeicherung handeln.
7.2. Über den Einsatz von Cookies im Rahmen pseudonymer Reichweitenmessung werden die Nutzer im Rahmen dieser Datenschutzerklärung informiert.
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8. Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter
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9. Rechte der Nutzer
9.1. Nutzer haben das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von uns über sie gespeichert wurden.
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10. Löschung von Daten
Die bei uns gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten der Nutzer nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten der Nutzer, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.
11. Widerspruchsrecht
Nutzer können der künftigen Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben jederzeit widersprechen.
12. Änderungen der Datenschutzerklärung
12.1. Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung zu ändern, um sie an geänderte Rechtslagen, oder bei Änderungen des Dienstes sowie der Datenverarbeitung anzupassen. Dies gilt jedoch nur im Hinblick auf Erklärungen zur Datenverarbeitung. Sofern Einwilligungen der Nutzer erforderlich sind oder Bestandteile der Datenschutzerklärung Regelungen des Vertragsverhältnisses mit den Nutzern enthalten, erfolgen die Änderungen nur mit Zustimmung der Nutzer.
12.2. Die Nutzer werden gebeten sich regelmäßig über den Inhalt der Datenschutzerklärung zu informieren.



Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses, sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist ausgeschlossen. 

 Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

 Beherbergungsvertrag

Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes schriftlich per Briefpost bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).

Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Der Vermieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Ferienhaus bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Ferienhaus entspricht dem ausgeschriebenen Ausstattungsstandard. Eine Gewähr übernimmt der Vermieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).

Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Ferienhauses und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.

Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Ferienhaus belegen. Das Ferienhaus steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Eine Belegung des Ferienhauses mit mehr als 4 Personen ist ausgeschlossen und wird vom Vermieter generell versagt.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung fünf Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.

 Die vollständige Zahlung, des für die Überlassung des Ferienhauses, vereinbarten Preises, sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens 14 Tage vor dem ersten Buchungstag fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt per Überweisung zu erfolgen, es sei denn der Vermieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. EC- und Kreditkarten, sowie Schecks können als Zahlungsmittel nicht akzeptiert werden.

Der Vermieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von 30 % auf den für die Überlassung des Ferienhauses vereinbarten Preis, sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Eine Vorauszahlung wir mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 fällig und ist am 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung per Überweisung an den Vermieter zu leisten. Kann der Vermieter bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.

Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen.

 Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

 Der Gast hat das ihm überlassene Ferienhaus und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.  

Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte
auszuschalten.

 Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast. Bei strafrechtlicher Verfolgung muss der Vermieter die persönlichen Daten der Gäste den strafverfolgenden Behörden übermitteln.

Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in dem Ferienhaus nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

Der Vermieter oder sein Bevollmächtigter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
 
 Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)

 Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Vermieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor. (3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Vermieters ist der Gast zur Stornierung bis 30 Tage vor Anreise berechtigt.

 Stornierungsmodalitäten

30 Tage vor Anreise 0 %
25 bis 29 Tage vor Anreise 30%
10 bis 24 Tage vor Anreise 50%
5 bis 9 Tage vor Anreise 80%
weniger als 5 Tage vor Anreise 100%

Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen, es sei denn der Vermieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.

Bei dem vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienhaus hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Ferienhauses sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Zusätzlich kann der Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 € verlangen.

Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem vertraglich gebuchten Ferienhaus vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(a)Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, b) das Ferienhaus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, c) das Ferienhaus zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, d) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit des Hauses oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.

 Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) hat der Vermieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.

Haftung; Verjährung 

Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in dem Ferienhaus verwahrt und/oder hinterlässt. Ferner wird eine Haftung für eingebrachte Sachen und/oder Wertgegenstände im dem im Haus befindlichen Safe ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienhaus oder auf dem Grundstück befindlichen Sachen und/oder am Inventar des Ferienhauses schuldhaft verursacht hat oder haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Gebäude auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung

Da Ferienhaus steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 20.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart wurde.

 Ist die Anreise in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 8:00 vereinbart und/oder findet in dieser Zeit statt, wird ein Aufschlag in Höhe von 30,00 Euro erhoben.

Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Ferner ist er verpflichtet die Angaben zur Kurkarte wahrheitsgemäß auszufüllen

Der Vermieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen. Der Vermieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung des Ferienhauses und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern das Ferienhaus keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an dem Ferienhaus und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).

Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt und in besenreinem Zustand zur Verfügung zu stellen. Ferner ist das Geschirr gereinigt und der Geschirrspüler ausgeräumt zu hinterlassen.

Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Vermieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt a) 65 € bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr; b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr . Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als erfolgt, wenn alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Vermieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Esstisch des Ferienhauses hinterlassen und die Haustür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Haustür zu kontrollieren.

Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Austausch neuer Schlösser zu leisten.

Datenschutz

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten einschließlich der Personalausweis- oder Reisepassnummer werden von dem Vermieter elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich oder wird von amtswegen gefordert.

Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist 21726 Kranenburg, Deutschland.

Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stade, Deutschland

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand:01.08.2020






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